gut zu wissen

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Checkliste

 

Die Checkliste erleichtert Ihnen das Zusammentragen aller relevanten Unterlagen für das Ausfüllen der Steuererklärung. Selbstverständlich stelle ich Ihnen die Checkliste auch gerne per Post zu.

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Checkliste_Steuererklärung 2024.pdf
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Tarife

 

Bei mir wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind; es erwarten Sie keine versteckten Zusatzkosten.

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Faire Tarife_2024.pdf
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WISSENSWERTES


Fristverlängerung

 

Kt. Bern:

Als Abgabetermin für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.

 

Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung

zu beantragen. Sie ersparen sich die 60 Franken Mahngebühr!

 

Eine Fristverlängerung können Sie unter TaxME auch online beantragen.

 

Kt. Freiburg:

Als Abgabetermin für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 31. März.

 

Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung

zu beantragen. Sie ersparen sich die Mahngebühr!

 

Hier finden Sie Informationen für die Fristverlängerung.


Einsprache

 

Gegen die Veranlagungsverfügung kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der Verfügung schriftlich Einsprache bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern/Freiburg erhoben werden. 

 

Die Einsprache muss aus einem Antrag, also einer Forderung, sowie einer Begründung bestehen. Beweismittel sind beizulegen (Kopien).


Maximalbetrag Säule 3a

 

Der Maximalbetrag der Säule 3a bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert.

CHF 7'056.00 für Versicherte mit Pensionskasse

CHF 35'280.00 ohne Pensionskasse (max. 20% des Nettoeinkommens)



STEUERBERATUNG SPACK

Elisabeth Spack-Herren

Heckenweg 4

3150 Schwarzenburg

 

031 731 19 72 

info@steuerberatung-spack.ch

www.steuerberatung-spack.ch